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 Geschmacksrichtung
Trockene Weine - sind vollständig durchgegoren. Sie dürfen nach dem Gesetz nicht mehr als 4 g und bei höherer Säure nicht mehr als 9 g unvergorenen Zucker enthalten. Halbtrockene Weine - dürfen bis zu 18 g Restzucker aufweisen; sie haben eine sehr dezente Süße. Diese Weine schmecken besonders gut zum Essen.
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